Einspeisevergütung 2026: Sätze und neue Regeln
Was neue Anlagen seit August 2026 für eingespeisten Strom bekommen und welche Regeln seit dem Solarspitzengesetz gelten.
Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, gelten laut Bundesnetzagentur die folgenden Sätze. Sie sind für 20 Jahre fest.
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Bei Anlagen über 10 kWp wird anteilig gerechnet: Für die ersten 10 kWp gilt der erste Satz, für den Rest der nächste. Eine 15-kWp-Anlage mit Teileinspeisung erhält deshalb rund 7,35 ct/kWh im Mittel.
Negative Börsenpreise
Seit dem 25. Februar 2025 erhalten neue Anlagen in Stunden mit negativem Börsenstrompreis keine Vergütung. Diese Zeiten werden an das Ende des 20-jährigen Förderzeitraums angehängt. Ein Speicher oder ein Energiemanager kann Solarstrom in diesen Stunden in den eigenen Verbrauch lenken.
60 Prozent ohne Smart Meter
Neue Anlagen zwischen 2 und 100 kWp ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen höchstens 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen. Bei südlich ausgerichteten Anlagen ohne Speicher kostet das an sonnigen Mittagen Ertrag, bei Ost-West-Anlagen und mit Speicher meist wenig. Mit Smart Meter entfällt die Begrenzung.
Ab 100 kWp: Direktvermarktung
Größere Anlagen müssen ihren Strom direkt vermarkten. Der Erlös richtet sich nach dem Vermarktungsvertrag und dem Marktwert Solar.
Was sich ändern kann
Im Herbst 2026 lag eine EEG-Reform im Gesetzgebungsverfahren, die die feste Vergütung für neue kleine Anlagen ab 2027 abschaffen würde. Was beschlossen wird, prüfen wir vor jedem Angebot.
