Agri-PV: Wann § 35 BauGB die Anlage privilegiert

Privilegiert heißt nicht genehmigungsfrei. Welche Voraussetzungen gelten und was ein Hof vorbereiten kann.

Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen liegen meist im Außenbereich. Dort ist Bauen nur in Ausnahmefällen zulässig. § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB macht für bestimmte Agri-PV-Anlagen eine solche Ausnahme.

Die Voraussetzungen

Privilegiert sein können besondere Solaranlagen im Sinne des EEG, also etwa Anlagen, die mit landwirtschaftlicher Nutzung auf derselben Fläche kombiniert werden, wenn

  • sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen oder einem gartenbaulichen Betrieb stehen,
  • ihre Grundfläche 25.000 m² nicht überschreitet und
  • je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine solche Anlage betrieben wird.

Hinzu kommen die allgemeinen Bedingungen des § 35 Abs. 1: Öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen, die Erschließung muss gesichert sein. Nach § 35 Abs. 5 ist eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau und zur Beseitigung der Bodenversiegelung abzugeben.

Was das praktisch heißt

Ein Bauantrag ist in der Regel trotzdem nötig. Die Gemeinde und die Bauaufsicht prüfen Lage, Größe und den Bezug zum Betrieb. Je nach Standort können Naturschutz, Wasserrecht oder ein Bebauungsplan hinzukommen. Für Solarunterstände und Reitplatzüberdachungen gelten zusätzlich die Regeln für bauliche Anlagen, etwa zu Statik und Brandschutz.

Förderung über das EEG

Besondere Solaranlagen können seit 2023 an den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments teilnehmen. Die Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung beschreiben unter anderem die DIN SPEC 91434 für Ackerbau und Dauerkulturen und die DIN SPEC 91492 für Tierhaltung.

Was Sie vorbereiten können

  • Lageplan mit Hofstelle, Fläche und Zufahrten
  • Beschreibung der landwirtschaftlichen Nutzung und des Maschinenparks
  • Angaben zum Netzanschluss und zum Stromverbrauch des Hofes

BAUSTARK koordiniert Vorprüfung, Bauantrag, Fachplanungen und Behördenabstimmung. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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